Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 611/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit der Genehmigung des Haushaltsplans einer Eigentümergemeinschaft; Voraussetzungen einer sofortigen Beschwerde; Unrechtmäßigkeit eines Gerichtsbeschlusses ohne vorherige mündliche Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brilon - 5 II 39/97
- LG Arnsberg - 6 T 459/97
- OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 611/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 769
- FGPrax 1998, 137
- ZMR 1998, 591
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 15.08.1990 - 2 W 49/89
Anforderungen an das Beschwerdeverfahren in einer Wohnungseigentumssache; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 10.04.1996 - 2Z BR 32/96
Entschuldigtes Ausbleiben eines Beteiligten in mündlicher Verhandlung mit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88
Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90
Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 15.01.1988 - 15 W 350/87
Ausnahme vom Grundsatz der Nichtöffentlichkeit; Streitsachen der freiwilligen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89
Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96
Androhung von Ordnungsmitteln als Beginn der Zwangsvollstreckung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87
Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 3 Wx 370/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 22.01.2004 - 20 W 7/03
Wohnungseigentumssache: Erfordernis der mündlichen Verhandlung im …
Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung, wobei eine gütliche Einigung nicht von vorneherein ausgeschlossen werden kann (Senat NZM 2000, 878; OLG Hamm NZM 1998, 769; BayObLG WE 1988, 138, 139; WE 1992, 207, 208). - OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 20 W 200/00
Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen: Obligatorische mündliche …
Nach § 44 Abs. 1 WEG soll in Wohnungseigentumssachen der Richter mit den Beteiligten mündlich verhandeln und dabei darauf hinwirken, daß sie sich gütlich einigen; daneben dient die mündliche Verhandlung auch der Sachverhaltsaufklärung (Bay0bLG WE 1993 349 [350]; OLG Hamm NZM 1998, 769 mit weiteren Nachweisen;… Palandt/ Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 59. Aufl. zu § 44 WEG Rdn. 1). - OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98
Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines …
Nach § 44 Abs. 1 WEG soll in Wohnungseigentumssachen der Richter mit den Beteiligten mündlich verhandeln und dabei darauf hinwirken, daß sie sich gütlich einigen; daneben dient die mündliche Verhandlung auch der Sachverhaltsaufklärung (BayObLG WE 1993 349 [350]; OLG Hamm NZM 1998, 769 mit weiteren Nachweisen;… Palandt/Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 59. Aufl. zu § 44 WEG Rdn. 1).
- OLG Frankfurt, 29.05.2000 - 20 W 504/99
Wohnungseigentumsverfahren: Verfahrensgrundsatz der Mündlichkeit
Nach 544 Abs. 1 WEG soll in Wohnungseigentumssachen der Richter mit den Beteiligten mündlich verhandeln und dabei darauf hinwirken, daß sie sich gütlich einigen; daneben dient die mündliche Verhandlung auch der Sachverhaltsaufklärung (Bay0bLG WE 1.993 349 [350]; OLG Hamm NZM 1998, 769 mit weiteren Nachweisen;… Palandt/ Bassenge, Bürgerliches Gesetzbuch, 59. Aufl. zu § 44 WEG Rdn. 1). - OLG Frankfurt, 28.08.2000 - 20 W 521/99
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen einen …
Daneben dient die mündliche Verhandlung der Sachverhaltsaufklärung und der Stellung sachdienlicher Anträge (Bay0bLG WE 1993, 349, OLG Hamm NZM 1998, 769 m. w. N.;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 44 Rn. 21). - BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98
Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um …
Das Gebot der mündlichen Verhandlung gilt auch in den Fällen, in denen der Beschwerdeführer sein zulässiges Rechtsmittel nicht in angemessener Zeit begründet hat (OLG Hamm ZMR 1998, 591). - BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 140/98
Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen
Eine gütliche Einigung kann in aller Regel nicht von vornherein ausgeschlossen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 660 /661; OLG Hamm NZM 1998, 769/770).